Seite 1 von 1

Versicherung und Leistungssteigerung (mit TÜV)

Verfasst: 23 Nov 2004, 18:43
von 3000 GT
Hallo,

wollte einmal mit dieser Umfrage ermitteln, wie es sich bei Euch so verhält im Hinblick auf Leistungssteigerung und Versicherung.

Habe jetzt (November geht ja langsam zur Neige) einmal bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften angefragt, wie sich eine Leistungssteigerung von ca. 85 kW (Winter-GT) auswirken würde.

Die Ergebnisse sind derart unterschiedlich, dass ich glaube, man will mich abzocken :(

1. Versicherer:
Keine TypKlassen-Anpassung (Haftpflicht,Teilkasko bzw. Vollkasko), wenn allg. Versicherungen mit wechseln würden ... naja, wenn der Rest auch passt, warum nicht?!

2. und 3. Versicherer (zufällig meiner :shock: ):
TK-Anpassung bis 30kW: keine
TK-Anpassung 30 - 60 kW: 1 TK höher (H, T bzw. V)
TK-Anpassung ab 60 kW: 2 TK höher (H, T bzw. V)

Ist das bei Euch auch so?

Ein Versicherer (zufällig nochmals meiner :shock: ) würde sogar eine Fahrwerksveränderung (Tieferlegung) negativ berücksichtigen ... das habe ich noch nie gehört :oops:

Grüße Thomas

P.S. Bitte bei der Abstimmung auch eine kurze Erläuterung abgeben.

TK-Anpassung

Verfasst: 25 Nov 2004, 12:47
von Hugo
Ich habe alles der Versicherung gemeldet, ich wurde aber in der Typklasse belassen. Dieser Punkt fehlt leider in deiner Umfrage.

Gruß Jürgen

Tuning - Versicherung

Verfasst: 25 Nov 2004, 14:58
von mitsublue
Hallo Versichtertengemeinde,
- ähnlich Hugo. (Ich habe oben bei der Umfrage eine diesbezüglich passende Möglichkeit angefügt).
Zunächst war ich damals vor der Zulassung bei meiner Geschäftsstelle. Die Sachbearbeiterin (Typ Tantchen Müller) wusste wahrscheinlich gar nicht um welche Art Auto es ging. „Huch, 400PS“ :shock: . Sie schaute sich den Fz.-Brief (mit Tuning-Eintragungen) an, telefonierte mit der Zentrale und meinte dann „2 Klassen höher als Serie, aber nur, wenn am Fahrwerk nichts gemacht wurde“. Scheinbar schlimmer als kräftiges Motortuning? 8-[
Allerdings bekam ich dann später von der Zentrale meine Police: Typklassen / Beitrag wie Serie :) .

Man sollte da keine schlafenden Hunde wecken :-$ , aber andererseits sollte man doch bei Ankündigung einer höheren TK mal sanft über einen möglichen Versichererwechsel sprechen :-k (und soweit vorhanden, auf evtl. weitere Versicherungen bei der Gesellschaft hinweisen). Scheint teilweise Ermessenssache zu sein.

Vielleicht kann uns da MaGu als Fachmann etwas dazu sagen?

Gruß
mitsublue

Verfasst: 25 Nov 2004, 18:00
von 3000 GT
Danke Albrecht!

Hatte ich zwar vorgesehen, aber ging wohl spurlos an mir vorbei :oops:

Das mit dem Fahrwerk kommt mir sehr bekannt vor ... bist Du auch bei der Kam...?

Grüße Thomas

Verfasst: 26 Nov 2004, 13:34
von MaGu
Eigentlich alles Blödsinn. Das Auto bleibt in der Typklasse, die laut Typklassenverzeichnis vorgesehen ist.

Der durch die Veränderungen entstandene Mehrwert muss dann gegen Zuschlag versichert werden.

Einfaches Beispiel:
Grundpreis 60.000 €
Veränderungen an Motor und Fahrwerk im Wert von 6.000 €

Mehrbeitrag 10%, da die Veränderungen den Grundwert/Anspruch entsprechend erhöht haben.

Bei Fahrzeugen, die es schon serienmäßig in verschiedenen Ausführungen gibt, Beispiel Golf GTI und getunter Golf, der anschließend auf GTI-Niveau fährt, gibt es die Möglichkeit, eine Neueinstufung vorzunehmen, weil das Fahrzeug dem anderen Typ entsprechend verändert wurde.

Da der GT in Deutschland nur als Gen 1 und 2 eingestuft wurde, gibt es kein entsprechend höherwertigeres Modell, also entfällt diese Variante.

Mehrwerte sind übrigens auch bei Musikanlagen usw. zu berücksichtigen, ich habe die Preisgrenzen nicht im Kopf und da ich gerade eben von einem Kurzurlaub zurückgekommen bin auch nicht zur Hand.

Gruß
Manfred

Verfasst: 26 Nov 2004, 19:12
von 3000 GT
Hallo MaGu,

Du hast schon recht mit der Typklassenzuordnung, aber verschiedene Versicherer erheben einen Risikozuschlag in Form einer Typklassenhöherstufung.

Bei einem 50 PS Golf (wenn es den überhaupt noch gibt) mit z.B. nachträglich eingebauten VR6-Motor und Turbo (damit kein passender Typ gefunden wird :wink: ) verstehe ich die Höherstufung (auch wenn sie nur rein rechnerisch stattfindet) durchaus.

Aber von 210 kW auf 295 kW kann ich es nicht mehr nachvollziehen :(

Grüße Thomas

P.S. Wie soll man die Fahrwerksbemessung mancher Versicherer verstehen?