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Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 09 Aug 2011, 18:38
von Mister Eff
Ahoi GTler,

Das Anliegen:
Mich hat heute die Polizei angehalten und mich zurechtgewiesen das ich für mein Xenonlicht im 3000GT Bj.98, keine Automatische Leuchtweitenregelung besitze. Das Licht ist von dem Vorbesitzer (Ich=Zweiter Besitzer) eingebaut worden, darum hatte ich mir da eigentlich keinen Kopf gemacht. Auch der TÜV hatte vor ca. 3 Monaten das Auto so abgenommen.

Ich habe mich nun im Forum dank der Suchfunktion, etwas belesen, aber ich bin zu keinem Schluß gekommen, was nun gilt.
In diesem Beitrag
http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic ... 9&start=13
wird geschrieben, das es ein Schreiben vom KBA gibt, womit Xenon praktisch erlaubt sei
und in diesem Beitrag
http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic ... ilit=xenon
wird es wieder dementiert, da das Schreiben nichts wert ist.

Die Beiträge sind nun schon etwas in die Jahre gekommen, mich würde mal interessieren wer von euch nun Xenon besitzt und wie er damit durchkommt ^.^



Noch eine kleine Frage am Rande: Die Polizei hat mich auf einer Strasse angehalten die von einer Firma gebaut wurde(also eigentlich auch diese Besitzen müsste). Dort dürften doch eigentlich keine StVo gelten und somit hat doch die Polizei dort gar keine Befugnisse, oder seh ich das falsch. (Den Verstoss hab ich nicht zugegeben.)



mfg Eff

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 09 Aug 2011, 18:48
von Diamond
Hallo,

naja eingentlich definitiv nicht erlaubt, allerdings wird das von manchen geduldet.

also kommt immer drauf an auf wen man trifft :-k

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 09 Aug 2011, 19:19
von Interceptor
Ich weiß nur von einem aus dem Forum hier, dass im GT Xenon verbaut waren: Snakeeyes. Allerdings war der wohl schon seit Anfang 2010 nicht mehr gesehen.

Beide verlinkte Beiträge sind in Ordnung. Im ersten steht, dass es tatsächlich eine Möglichkeit gäbe - im zweiten darauf hingewiesen, dass die Scheinwerfer am GT bauartbedingt nicht für Xenon geeingnet sind.

Nach § 50(10)StVZO i.V.m. § 72 (2) StVZO wird zwar die Möglichkeit für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen ohne LWR eingeräumt sofern das Fahrzeug vor April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet wurde und vor Juli 2000 mit Betriebserlaubnis zugelassen wurde. An der Betriebserlaubnis scheitert es beim GT (Gen.2) aber bereits an § 49a Abs. 6 StVZO, da die Scheinwerfern und Leuchten nach Bauart nicht für Xenon, sondern für HB4/HB3 bestimmt (gebaut) sind. Steht vermutlich auch im COC-Papier (wobei ich noch keines für den GT gesehen hab 8-[ ).

Sorry.
Trotzdem Herzlich Willkommen.
Gruß
Interceptor

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 10 Aug 2011, 19:07
von Mister Eff
Danke erstmal für die Antworten.

Mal angenommen, ich würde die Automatische Leuchtweitenregelung nachrüsten lassen, würde der tüv das mit den scheinwerfern(die ja anscheind nicht für xenon gedacht sind) abnehmen?
Mister Eff hat geschrieben: Noch eine kleine Frage am Rande: Die Polizei hat mich auf einer Strasse angehalten die von einer Firma gebaut wurde(also eigentlich auch diese Besitzen müsste). Dort dürften doch eigentlich keine StVo gelten und somit hat doch die Polizei dort gar keine Befugnisse, oder seh ich das falsch. (Den Verstoss hab ich nicht zugegeben.)
jemand dazu noch nen Rat? :)


mfg Eff

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 10 Aug 2011, 20:05
von icke39
Die Frage muss lauten: Gehört die Straße zum Firmengrund. Wenn ja, dann hat die Polizei nur dann was drauf zu suchen, wenn es der Besitzer wünscht. Auch wichtig, ob irgendwo ein Schild steht, "Hier gilt StVO". In einer Kaserne der Bw zB. hat die Polizei keinerlei Straßenverkehrsbezügliche Befugnisse.
Generell erstmal sagen, nee und die sollen was schicken. Am besten immer direkt gleich die Adresse vom Anwalt angeben. Ist in deinem Fall schwierig zu sagen.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 10 Aug 2011, 20:28
von Interceptor
Kann man vermutlich nicht mit einer BW-Kaserne vergleichen.

Handelt es sich um eine Straße die von der Öffentlichkeit uneingeschränkt genutzt (befahren) werden kann, dann spricht man von "anderen Straßenteilen". Schau mal auf die Seite: http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsre ... sraum.html

Wegen der Nachrüstung einer automatischen LWR - keine Ahnung. Evtl. einfach mal ganz unverbindlich beim TÜV anrufen. 8-[

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 10 Aug 2011, 20:33
von icke39
Übrigens:

Wenn du nachweisen kannst, das der Zustand so schon bei der TÜV-Abnahme war, dann ist dein Fahrzeug technisch i.O. und keiner kann dir was. Nur der TÜV-Mann muss sich dann verantworten. Dafür ist er der Fachmann und nicht du. Woher sollst du es auch wissen wie es zu sein hat. :-"

Naja. Am Ende zahlt man immer druff... :-#

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 10 Aug 2011, 21:42
von Terranigma
icke39 hat geschrieben:Übrigens:

Wenn du nachweisen kannst, das der Zustand so schon bei der TÜV-Abnahme war, dann ist dein Fahrzeug technisch i.O. und keiner kann dir was. Nur der TÜV-Mann muss sich dann verantworten. Dafür ist er der Fachmann und nicht du. Woher sollst du es auch wissen wie es zu sein hat. :-"

Naja. Am Ende zahlt man immer druff... :-#

Leider nicht!
Deswegen zählen die "Gefälligkeits-Gutachten / Eintragung" vom Tüv - Onkel auch nicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ^^

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 11 Aug 2011, 01:40
von icke39
Mist... :-(

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 22 Aug 2011, 12:36
von Terranigma
Hab gestern gesehen das es recht günstige ALWR zum nachrüsten gibt. Diese werden dann an die normalen stellmotoren der jetzigen Regulierung angeschlossen und über einen Neigungssensor der unter dem Auto befestigt wird, per kl. Steuerung bedient. Kostenpunkt wäre knapp über 90 eur. Anschließend müsste natürlich noch eine Einzelabnahme erfolgen, wenn das xenon kit auch eine e nr besitzt.
Denke das ist eine recht nette Sache und werde es vermutlich mal testen.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 22 Aug 2011, 13:45
von Daniel
Deswegen ist aber der Scheinwerfer immer noch nicht für Gasentladungslampen freigegeben. ;) Es bringt leider nichts, wenn auf alles ein E-Prüfzeichen ist, wenn die D... Kennzeichnung (DC: Xenon-Abblendlicht, DR: Xenon-Fernlicht, DC/R: Bi-Xenon) für Xenonlampen auf dem Scheinwerfer fehlt.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 22 Aug 2011, 17:06
von sbrunthaler
Mario aus dem FOJ-Forum hat seinen 300ZX auch nachträglich mit Xenon samt Höhenverstellung und Einzelabnahme ausgerüstet, soweit ich weiss. Original-Scheinwerfer aus den 90'er Jahren, da gab es noch kein Xenon.

Grüsse,
Stefan B.

Re: Xenon, was gilt nun?

Verfasst: 22 Aug 2011, 17:31
von Mister Eff
danke für eure antworten jungs,
komischerweise meinte ein kfz-mechaniker das meine scheinwerfer für xenon ausgelegt seien, da sie solche brennlinsen drin haben :-k
hab da eher nicht so die ahnung von, daher weis ich nicht recht ob ich das glauben soll
Terranigma hat geschrieben:Hab gestern gesehen das es recht günstige ALWR zum nachrüsten gibt. Diese werden dann an die normalen stellmotoren der jetzigen Regulierung angeschlossen und über einen Neigungssensor der unter dem Auto befestigt wird, per kl. Steuerung bedient. Kostenpunkt wäre knapp über 90 eur. Anschließend müsste natürlich noch eine Einzelabnahme erfolgen, wenn das xenon kit auch eine e nr besitzt.
Denke das ist eine recht nette Sache und werde es vermutlich mal testen.
habe nur ein nachrüstkit von firma hella gefunden, die möchten dafür 279euro haben, wäre nett wenn ich zu deinem angebot einen link haben könnte 8)