Parken auf Privatparkplätzen
Forumsregeln
Bitte hier nicht mehr posten, benutze https://forum.3000gt.org
Bitte hier nicht mehr posten, benutze https://forum.3000gt.org
-
- Beiträge: 3508
- Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
- Wohnort: Würzburg (BY) oder China
- Kontaktdaten:
Parken auf Privatparkplätzen
04.04.2011 – Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf einem Privatparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt und erst dann herausgerückt wird, wenn die Abschleppkosten bezahlt worden sind. Der Parkplatzbesitzer ist bis dahin noch nicht einmal dazu verpflichtet, dem Fahrzeughalter den Standort seines Autos zu offenbaren – so das Landgericht Berlin in einer Entscheidung vom 7. Januar 2011 (Az.: 9 O 150/10).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Klägerin ihren Pkw auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes abgestellt, ohne dort einzukaufen.
Verbotswidrieges Parken
Auf nicht zu übersehenden Schildern war darauf hingewiesen worden, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt, auf welchem nur Kunden, und auch die nur für längstens eines Stunde, dort parken durften.
Das Pech der Klägerin war, dass der Parkplatz ständig überwacht wurde. Als sie nach drei Stunden noch immer nicht zurück war, ließ die Geschäftsleitung des Supermarkts ihr Fahrzeug abschleppen.
Das Bemühen der Frau, ihr Fahrzeug wiederzubekommen, scheiterte daran, dass sie sich weigerte, die Abschleppkosten in Höhe von knapp 220 Euro zu bezahlen. Sie empfand diese Kosten als unangemessen hoch.
Erlaubte Selbsthilfe
Sie verlangte von der Geschäftsleitung des Supermarktes gleichwohl die Herausgabe ihres Pkws oder zumindest die Bekanntgabe jenes Ortes, zu welchem das Auto abgeschleppt wurde. Doch beides wurde ihr verweigert. Die Fahrzeughalterin zog daher vor Gericht. Dort musste sie eine Schlappe einstecken.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Beklagte das Fahrzeug der Klägerin zu Recht abschleppen lassen. Denn er hat damit lediglich von seinem Selbsthilferecht gemäß § 859 BGB Gebrauch gemacht.
Bei dem unberechtigten Parken auf kostenfreien Privatparkplätzen handelt es sich um ein Massenphänomen, dem sich ein Parkplatzbesitzer nur durch Abschleppaktionen erwehren kann – so das Gericht.
Zurückhaltungsrecht
Ein Abschleppen ist aber letztlich unwirksam, wenn es dem Parkplatzbesitzer nicht möglich ist, die ihm dadurch entstehenden Kosten effektiv auf den Halter eines unberechtigt abgestellten Fahrzeugs abwälzen zu können.
Ihm steht daher so lange ein Zurückhaltungsrecht zu, bis die Abschleppkosten bezahlt worden sind. Bis dahin muss er dem Fahrzeughalter auch nicht den Standort seines Autos offenbaren. Dieser hat außerdem keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung oder der Erstattung der Kosten für einen Mietwagen.
Das Landgericht Magdeburg war im Sommer 2008 zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt. Auch die Magdeburger Richter bestätigten, dass ein Fahrzeughalter damit rechnen muss, dass sein Auto abgeschleppt wird, wenn es widerrechtlich auf einem Privatparkplatz abgestellt wird...
Also bitte nicht den GT unzulässig bei Supermärkten u. Co. illegal parken.
Aufgrund Allradantrieb kann es bei einem möglichen Abschleppen Folgeschäden im Antriebsstrang geben.
Näheres s. http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic ... 1010#p1010
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Klägerin ihren Pkw auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes abgestellt, ohne dort einzukaufen.
Verbotswidrieges Parken
Auf nicht zu übersehenden Schildern war darauf hingewiesen worden, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt, auf welchem nur Kunden, und auch die nur für längstens eines Stunde, dort parken durften.
Das Pech der Klägerin war, dass der Parkplatz ständig überwacht wurde. Als sie nach drei Stunden noch immer nicht zurück war, ließ die Geschäftsleitung des Supermarkts ihr Fahrzeug abschleppen.
Das Bemühen der Frau, ihr Fahrzeug wiederzubekommen, scheiterte daran, dass sie sich weigerte, die Abschleppkosten in Höhe von knapp 220 Euro zu bezahlen. Sie empfand diese Kosten als unangemessen hoch.
Erlaubte Selbsthilfe
Sie verlangte von der Geschäftsleitung des Supermarktes gleichwohl die Herausgabe ihres Pkws oder zumindest die Bekanntgabe jenes Ortes, zu welchem das Auto abgeschleppt wurde. Doch beides wurde ihr verweigert. Die Fahrzeughalterin zog daher vor Gericht. Dort musste sie eine Schlappe einstecken.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Beklagte das Fahrzeug der Klägerin zu Recht abschleppen lassen. Denn er hat damit lediglich von seinem Selbsthilferecht gemäß § 859 BGB Gebrauch gemacht.
Bei dem unberechtigten Parken auf kostenfreien Privatparkplätzen handelt es sich um ein Massenphänomen, dem sich ein Parkplatzbesitzer nur durch Abschleppaktionen erwehren kann – so das Gericht.
Zurückhaltungsrecht
Ein Abschleppen ist aber letztlich unwirksam, wenn es dem Parkplatzbesitzer nicht möglich ist, die ihm dadurch entstehenden Kosten effektiv auf den Halter eines unberechtigt abgestellten Fahrzeugs abwälzen zu können.
Ihm steht daher so lange ein Zurückhaltungsrecht zu, bis die Abschleppkosten bezahlt worden sind. Bis dahin muss er dem Fahrzeughalter auch nicht den Standort seines Autos offenbaren. Dieser hat außerdem keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung oder der Erstattung der Kosten für einen Mietwagen.
Das Landgericht Magdeburg war im Sommer 2008 zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt. Auch die Magdeburger Richter bestätigten, dass ein Fahrzeughalter damit rechnen muss, dass sein Auto abgeschleppt wird, wenn es widerrechtlich auf einem Privatparkplatz abgestellt wird...
Also bitte nicht den GT unzulässig bei Supermärkten u. Co. illegal parken.
Aufgrund Allradantrieb kann es bei einem möglichen Abschleppen Folgeschäden im Antriebsstrang geben.
Näheres s. http://www.gt-driver.de/forum/viewtopic ... 1010#p1010
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Wer muss den für Folgeschäden beim Abschleppen aufkommen?Aufgrund Allradantrieb kann es bei einem möglichen Abschleppen Folgeschäden im Antriebsstrang geben.
Der Abschlepper, da er den Schaden verursacht, oder der Falschparker, weil er das Abschleppen "begünstigt" hat?
Muss man gar noch gut sichtbare Hinweisschilder an das Auto anbringen, die den Abschlepper für Folgeschäden durch das Abschleppen haftbar machen ?
Könnte ich mir bei uns (deutsches Rechtssystem) gut vorstellen !
Ne Parkkralle ist da bestimmt auch nicht ohne, wenn man wie "Hans guck in die Luft" ins Auto steigt und "los brettern" will ! Da würden ja auch Kosten durch Folgeschäden entstehen.
Musste ich mich, Gott sei Dank, noch nicht mit beschäftigen. Aber interessieren würde mich das schon!
Gruss, Otti
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Entstehen durch das Abschleppen Schäden am Auto haftet dafür der Abschlepper, bzw. dessen Versicherung. Allerdings musst du diesen Schaden ersteinmal nachweisen. Das läßt sich theoreitsch nur durch Fotos vorher/nachher beweisen. Oder Lackspuren und Kratzer die durch Untersuchungen/Gutachten dem Abschlepper zugeordnet werden können. Anders sieht es aus, wenn er die Kiste vom Laster fallen läßt.
Allerdings kann ich alle beruhigen. Die Autos werden mit einem Kran an den 4 Rädern angehoben. Dadurch entsteht am AWD kein Schaden. Geht auch nicht anders. Wie soll man ein Auto aus einer Parklücke sonst herausbekommen. Die Räder werden dabei fixiert und drehen sich nicht.
Allerdings kann ich alle beruhigen. Die Autos werden mit einem Kran an den 4 Rädern angehoben. Dadurch entsteht am AWD kein Schaden. Geht auch nicht anders. Wie soll man ein Auto aus einer Parklücke sonst herausbekommen. Die Räder werden dabei fixiert und drehen sich nicht.
-
- Beiträge: 3508
- Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
- Wohnort: Würzburg (BY) oder China
- Kontaktdaten:
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Es gibt durchaus auch Abschlepper, die das Fahrzeug an einer Achse anheben und dann auf der anderen Achse schleppen. Dabei kann es dann zu Schäden im Antriebsstrang von Allradfahrzeugen kommen.
Leider ist derlei nicht sichtbar bzw. sofort offenkundig und läuft dann praktisch nur über Gutachter und Rechtsanwalt usw.
Leider ist derlei nicht sichtbar bzw. sofort offenkundig und läuft dann praktisch nur über Gutachter und Rechtsanwalt usw.
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Ja das stimmt. Hatte mich auf die Großstädte bezogen. Hier in Leipzig habe ich bisher nur die Autokräne gesehen, die das Auto an den 4 Reifen anheben. Da passiert so ziemlich gar nichts. Ein Abschlepper hatte mir mal erzählt, die machen das um Schäden und Klagen zu vermeiden, da es so auch einfacher ist in der Großstadt Autos aus engen Parklücken oder Nischen herauszuheben ohne irgendwas zu beschädigen.mitsublue hat geschrieben:Es gibt durchaus auch Abschlepper, die das Fahrzeug an einer Achse anheben und dann auf der anderen Achse schleppen
Wie ist es bei einem FWD Auto mit angezogener Handbremse? Müsste da nicht, wenn das Auto an der HA angehoben wird, aber der 1. Gang eingelegt wird auch irgendwas kaputt gehen an der VA?? Oder dreht dann der Motor rückwärts mit?
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Macht genauso Schaden. Auch, wenn er ihn vorne anhebt, und die Handbremse ist angezogen.
Normaler Weise soll man ja so sein Auto abstellen (hab ich jedenfalls so gelernt beim Führerschein): Lenkung einschlagen bei Steigung/Gefälle, Lenkradschloß einrasten ( und Zündschlüssel raus ), 1. Gang rein, Handbremse anziehen, Auto komplett verschließen (auch Scheiben).
Das sollte man so auch angeben, wenn einem mal das Auto geklaut wird. Andernfalls kann es eine Anzeige wegen Begünstigung einer Straftat geben, und die Versicherung behält sich auch was vor, wegen Fahrlässigkeit.
Gruss, Otti
Normaler Weise soll man ja so sein Auto abstellen (hab ich jedenfalls so gelernt beim Führerschein): Lenkung einschlagen bei Steigung/Gefälle, Lenkradschloß einrasten ( und Zündschlüssel raus ), 1. Gang rein, Handbremse anziehen, Auto komplett verschließen (auch Scheiben).
Das sollte man so auch angeben, wenn einem mal das Auto geklaut wird. Andernfalls kann es eine Anzeige wegen Begünstigung einer Straftat geben, und die Versicherung behält sich auch was vor, wegen Fahrlässigkeit.
Gruss, Otti
- Interceptor
- Beiträge: 2095
- Registriert: 29 Nov 2005, 17:28
- Wohnort: nähe Stuttgart (Ba.-Wü.)
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Ein Fahrzeug was mittels Abschleppbrille abgeschleppt wird, wird niemals nur an der Hinterachse angehoben, selbst wenn kein Gang eingelegt ist. Stell Dir mal vor, wie Bananenkrumm der Abschlepper über die Straße fährt, wenn an dem abgeschleppten Fahrzeug die Lenkung eingeschlagen ist (Lenkradschloss).icke39 hat geschrieben:...Wie ist es bei einem FWD Auto mit angezogener Handbremse? Müsste da nicht, wenn das Auto an der HA angehoben wird, aber der 1. Gang eingelegt wird auch irgendwas kaputt gehen an der VA?? Oder dreht dann der Motor rückwärts mit?
Wenn die Handbremse gezogen ist und ein Gang (oder auch nicht) eingeleg ist, wird - bevor das Fahrzeug auf die Abschleppbrille kommt - das Fahrzeug geöffnet und die Handbremse gelöst.
Eigentlich sollte man bei einem Allradfahrzeug einen Aufkleber am Auto haben:
Code: Alles auswählen
VORSICHT ALLRADFAHRZEUG
Nie mit nur einer angehobenen Achse abschleppen.
Das kann zu Beschädigungen am Fahrzeug führen.
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Zum Glück fahren hier in Leipzig nur Kranwagen rum, die das Auto komplett anheben. Allerdings kann man das Ganz ja mit der Parkplatzwahl beeinflussen...
Also egal was man fährt, irgendwas kann immer kaputtgehen... . --> Lösung: Fahrrad :-"
Also egal was man fährt, irgendwas kann immer kaputtgehen... . --> Lösung: Fahrrad :-"
-
- Beiträge: 45
- Registriert: 24 Okt 2009, 03:21
- Wohnort: Schwetzingen
- Kontaktdaten:
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Abend,Interceptor hat geschrieben: Ein Fahrzeug was mittels Abschleppbrille abgeschleppt wird, wird niemals nur an der Hinterachse angehoben, selbst wenn kein Gang eingelegt ist. Stell Dir mal vor, wie Bananenkrumm der Abschlepper über die Straße fährt, wenn an dem abgeschleppten Fahrzeug die Lenkung eingeschlagen ist (Lenkradschloss).(...)
weil es gerade zufällig so super passt.
Ihr werdet es vll nicht glauben aber vor ungefähr einem Monat kam mir in HD-Eppelheim ein kleiner Abschleppwagen entgegen.
Direkt unmittelbar dahinter sah ich von weit weg die Fahrzeugfront eines schwarzen Autos entgegengesetzt zur Fahrtrichtung und sehr sehr weit in Richtung rechten Fahrbahnrand zeigend.
Sah krass aus.
Als ich langsam näher kam und letzendlich auch am Abschlepper vorbei, sah ich einen kleinen schwarzen Seat, der mit der Hinterachse in dieser "Abschleppbrille" hing und mit der VA auf der Fahrbahn.
Das Lenkrad war dabei wohl komplett nach rechts eingeschlagen...nur deshalb konnte ich ja von weitem die Fahrzeugfront so extrem schräg hinter dem Abschlepper hervorragend sehen^^
Hatte ich so vorher noch nie gesehen.
Hatte auch gleich zu einem interessanten Gespräch mit meinem Bruder geführt, der auch im Auto saß und das ganze sehen konnte
Soviel dazu*hehe*
Ansonsten interessant zu wissen mit dem Privatparkplatz.
Vor unserer Hofeinfahrt wird auch jeden Tag falsch geparkt, Hinweisschild wird erfolgreich ignoriert
...und wir als Anwohner müssen dann um einen Parkplatz kämpfen, obwohl wir unseren eigenen vor der Einfahrt hätten, zum Kot***
Gruß
Andreas
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Ich hatte das zufällig mal in Paris gesehen, da werden die Auto so abgeschleppt:
Das, dass mit den kleinen Rädern an den Rollis an der Hinterachse so funktioniert hätte ich nicht gedacht, vor allem haben die keine besseren Straßen als wir hier.
Gruß Matthias
Das, dass mit den kleinen Rädern an den Rollis an der Hinterachse so funktioniert hätte ich nicht gedacht, vor allem haben die keine besseren Straßen als wir hier.
Gruß Matthias
Re: Parken auf Privatparkplätzen
Hi
Zum Thema abschleppen... den GT einfach recht schwer machen
Hab ich in der Form noch nie gehört und gesehen das die auf Firmenparkplätzen abschleppen.. aufm Land ist das eher kein Problem. Aber Großstadt da fehlt schon hin und wieder ein Fahrzeug z.B. in Stuttgart
Bei uns haben die meisten Abschlepper Fahrzeuge mit Platform, die brauchen halt entweder vorne oder hinten Platz und nen halbwegs Rollfähiges Fahrzeug ist auch nicht schlecht. Ansonsten wirds halt einfach per Seilwinde rauf gezogen ob da was mit dreht oder nicht. Nen Schaden am Allrad hatte ich bisher noch nicht... wobei ich auch nur 1 mal abgeschleppt wurden mußte nach nem Motorschaden.
Frank
Zum Thema abschleppen... den GT einfach recht schwer machen
Hab ich in der Form noch nie gehört und gesehen das die auf Firmenparkplätzen abschleppen.. aufm Land ist das eher kein Problem. Aber Großstadt da fehlt schon hin und wieder ein Fahrzeug z.B. in Stuttgart
Bei uns haben die meisten Abschlepper Fahrzeuge mit Platform, die brauchen halt entweder vorne oder hinten Platz und nen halbwegs Rollfähiges Fahrzeug ist auch nicht schlecht. Ansonsten wirds halt einfach per Seilwinde rauf gezogen ob da was mit dreht oder nicht. Nen Schaden am Allrad hatte ich bisher noch nicht... wobei ich auch nur 1 mal abgeschleppt wurden mußte nach nem Motorschaden.
Frank