Felgeneintragung mit Festigkeitsgutachten

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3000 GT

Felgeneintragung mit Festigkeitsgutachten

Beitrag von 3000 GT »

Hier ein Beitrag aus einem anderen Forum (ungeprüft):

Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig

Pressemitteilung 17.10.2008

* VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
* Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
* Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
* Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!



Anfrage eines Bekannten des Forummitglieds beim TÜV (Zitat):

Sehr geehrter Herr XXXXX,

einer Eintragung der von ihnen erwähnten Felgen auf ihrem Astra G T98C,
können wir leider nicht zustimmen.

Die Regelung des §21, der für Einzelabnahmen von Zubehörteilen zuständig ist, wurde zum 01.01.2008 in der Art und Weise abgeändert, das eine solche Eintragung von Felgen nur in Verbindung mit einer Testfahrt auf einem anerkannten Prüfplatz (in ihrem Fall Opel-Testzentrum-Dudenhofen) zu genehmigen ist. Ein Vergleichsgutachten nach §19.3 ist nicht mehr zulässig und wird bei der Prüfung nicht anerkannt.

Die Kosten für die gesamte Prüfung, inkl. Platzmiete und Prüfgebühren, dürften sich im Rahmen um die 850 Euro bewegen. Die aktuellen Preise bekommen sie dann bei der Anmeldung, zur Sonderprüfung nach §21, ausgehändigt.

Sie erwähnten, das diese Felgen schon einmal auf einem Astra G T98C eingetragen waren. Wir möchten sie bitten, wenn es möglich ist, uns die Niederlassung und den eintragenden TÜV-Prüfer zu nennen, der damals die Eintragung vorgenommen hat.

Wir bedauern, das wir ihnen in diesem Fall nicht weiter helfen konnten.


Gruß Thomas
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papa007
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Re: Felgeneintragung mit Festigkeitsgutachten

Beitrag von papa007 »

weiß nicht was da oben drin steht aber ich habe meine 19"-Räder vor 3 Wochen mit Festigkeitsgutachten und Probefahrt eingetragen bekommen!
Grüße!
:-)
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Interceptor
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Re: Felgeneintragung mit Festigkeitsgutachten

Beitrag von Interceptor »

Oha, das wäre ein stakes Stück. Damit wären mal wieder diejenigen benachteiligt, die sich ein Fahrzeug zulegen, das nicht in hoher Stückzahl produziert wird.
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