Seite 1 von 1

Zwei Fahrzeuge auf einen Versicherungsvertrag

Verfasst: 19 Nov 2007, 20:21
von rossi
Ich wollte vorrige Woche meinen GT abmelden, und mein Winterauto anmelden. Die Sache hatte einen Hacken, mein GT stand völlig schmutzig in der Tiefgarage, und das Wetter ließ auf keine Besserung hoffen. Nun war guter Rat teuer da ich das Winterauto anmelden musste da ich den Vorbesitzer verprochen hab das Auto binnen 3 Tagen umzumelden. Ich dachte schon über ein rotes Kennzeichen nach, doch ein Anruf bei der Versicherung erstaunte mich dann.
Ich habe 4 Wochen Zeit, nach dem ich das Winterauto angmeldet habe, den GT abzumelden. Solange können beide PKW auf den gleichen Vertrag laufen. Wusste das irgendjemand? Jetzt ist auch der GT gewaschen und wartet auf das nächste Früjahr.

Grüsse Rossi

Verfasst: 19 Nov 2007, 22:08
von Blackfly
wie ist das mit der autonummer? in deutschland gibt es ja keine wechselschilder? darfst du da überhaupt mit beiden autos und der gleichen nummer herumfahren?

bei uns in der schweiz ist das normal das man zwei oder mehr fahrzeuge auf die gleiche nimmer einlösen kann.
dies gilt das auch für die haftpflicht-versicherung. da können bei uns zwei fahrzeuge auf der gleichen versicherung lauffen und man bezahlt nur den leistungsstärkeren wagen. die casco wird für jedes fahrzeug einzeln bezahlt.
das macht auch sinn, da ich ja auch nur ein fahrzeug auf einmal fahren kann.

einziger nachteil ist das ein abstellplatz benötigt wird, da ein auto ohne montiertes nummernschild nicht auf öffentlichem grund parkiert werden darf.

mfg sascha

Verfasst: 19 Nov 2007, 22:31
von rossi
Hallo Sascha

Nein nicht mit einen Kennzeichen,das gibt es leider bei uns nicht. Nur auf einen Versicherungsvertrag. Über Wechselkennzeichen wie es sie auch in Östereich gibt wird auch bei uns immer wieder mal gesprochen, aber leider tut sich da nichts. Das wär halt ideall für Saisonfahrer wie mich.

Grüsse in die Schweiz Rossi

Verfasst: 20 Nov 2007, 18:57
von Matix
Ist mir neu. Ich fahr schon seit mehreren Jahren per Saisonkennzeichen zwei Autos auf einer Schadenfreiheitsklasse. Da darf aber keine Überschneidung sein. Nicht mal ein Tag... Seltsam...

Verfasst: 06 Dez 2007, 18:55
von JJ
Nene... laut deutschem Zulassungsrecht ist ein Fahrzeug (mit entsprechender FIN) und amtlichen (d.h. gestempelten) Kennzeichen eine "zusammengesetzte Urkunde".

Das Anbringen des Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug hat somit strafrechtliche Konsequenzen (Urkundenfälschung -> § 267 StGB)

Anders schaut es mit "roten Kennzeichen" aus. Du bekommst dazu ein Fahrzeugscheinheft, wo du das gerade verwendete Fahrzeug eintragen kannst. Das muss bei einer Kontrolle dann auch übereinstimmen.