E - Zeichen

Steuern, Versicherung, Gesetze, TÜV, MFK, Polizei, Verkehrsrecht, Behörden und ähnliches
Forumsregeln
Bitte hier nicht mehr posten, benutze https://forum.3000gt.org
Antworten
mitsublue
Beiträge: 3508
Registriert: 01 Mär 2003, 14:19
Wohnort: Würzburg (BY) oder China
Kontaktdaten:

E - Zeichen

Beitrag von mitsublue »

E-Zeichen

An bestimmten Bauteilen von Fahrzeugen bzw. Ausrüstungsgegenständen ist ein internationales Genehmigungszeichen (z. B. E1 43R – 001047) angebracht, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat.
Betroffen sind z. B. Reifen, Leuchten, Scheiben, Sicherheitsgurte von Fahrzeugen. Derlei Bauteile dürfen ohne ein solches E-Zeichen im öffentlichen Verkehr nicht verwendet werden.
Diese Genehmigungen bzw. das jeweilige E- Zeichen werden gegenseitig anerkannt. D. h. z. B. wenn man eine Glühlampe HB3 mit der Kennzeichnung E-52 (Malaysia) in den GT-Scheinwerfer (Gen.2) einsetzt, geht das gesetzlich auch in Deutschland i. O.
Das Genehmigungsland muß übrigens nicht das Land des Firmensitzes oder des Produktionsstandorts sein. Da wird durchaus gerne mal auf Länder mit “gemässigter“ Bürokratie oder günstigen Gebührensätzen ausgewichen O:) .

Welches Land hat die Genehmigung erteilt?
E …
1 - Deutschland,
2 - Frankreich,
3 - Italien,
4 - Niederlande,
5 - Schweden,
6 - Belgien,
7 - Ungarn,
8 - Tschechische Republik,
9 - Spanien,
10 - Serbien und Montenegro,
11 - Großbritannien,
12 - Österreich,
13 - Luxemburg,
14 - Schweiz,
15 - (-),
16 - Norwegen,
17 - Finnland,
18 - Dänemark,
19 - Rumänien,
20 - Polen,
21 - Portugal,
22 - Russische Föderation,
23 - Griechenland,
24 - Irland,
25 - Kroatien,
26 - Slowenien,
27 - die Slowakei,
28 - Weißrussland,
29 - Estland,
30 - (-),
31 - Bosnien und Herzegowina,
32 - Lettland,
33 - (-),
34 - Bulgarien,
35 (-),
36 - Litauen,
37 - Türkei,
38 - (-)
39 - Aserbaidschan,
40 - ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien,
41 - (-),
42 - die Europäische Gemeinschaft,
43 - Japan,
44 - (-),
45 - Australien,
46 - Ukraine,
47 - Republik Südafrika,
48 - Neuseeland,
49 - Zypern,
50 - Malta,
51 - Republik Korea,
52 - Malaysia
53 - Thailand
54 – (-)

Geregelt ist das Ganze übrigens gem. „Typgenehmigung - Genehmigungen nach Regelungen der Economic Commission for Europe der Vereinten Nationen (ECE)“.
Näheres s. u. a. http://www.unece.org/trans/main/welcwp29.htm
(da wiehert der internationale Amtsschimmel 8-[ )
Antworten