GT-Verkauf in die Schweiz

zum Thema Auto und Verkehr
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Falke
Beiträge: 60
Registriert: 11 Mär 2006, 04:54
Wohnort: Bayern

GT-Verkauf in die Schweiz

Beitrag von Falke »

An die Schweizer Forumskollegen: weiß jemand, welche Gebühren(Zoll, Steuer, etc.) für einen Schweizer anfallen, der ein Auto aus Deutschland kauft und in die Schweiz einführen möchte?
Vielen Dank
Falke
Elk
Beiträge: 68
Registriert: 17 Sep 2006, 22:21
Wohnort: Rotkreuz ( CH )

Re: GT-Verkauf in die Schweiz

Beitrag von Elk »

Hoffe das Hilft dir Weiter

Strassenmotorfahrzeuge
Unverzollte Fahrzeuge sind an der Grenze unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden.

Wird eine Verzollung bei einem Inlandzollamt gewünscht, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen Vormerkschein aus. Die Verzollung hat während den Abfertigungszeiten zu erfolgen.

Für eine Zulassung in der Schweiz müssen die Fahrzeuge den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen; eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für entsprechende Auskünfte sind die kantonalen Strassenverkehrsämter zuständig.
Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:

* Rechnung oder Kaufvertrag
* Fahrzeugausweis
* Identitätsnachweis
* Allfälliger Ursprungsnachweis

Zollansätze
Die Zollansätze sind für gebrauchte und neue PW gleich. Sie betragen (je nach Hubraum und Stückgewicht) zwischen 12.- bis Fr. 15.-/je 100 kg brutto. Für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto.

Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
Automobilsteuer
Der Import von Personenautomobilen und gewissen Lieferwagen/Kleinbussen unterliegt der Automobilsteuer. Der Steuersatz beträgt 4% des Fahrzeugwerts (einschliesslich Zoll).
Mehrwertsteuer
7,6% des Fahrzeugwertes am ersten Bestimmungsort in der Schweiz (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer).

Dem Zollamt ist die Rechnung oder der Kaufvertrag vorzulegen.
Besondere Fälle
In folgenden Fällen erteilen die Zolldirektionen Auskunft:

* Fahrzeuge ausländischer Arbeitskräfte und Studenten
* Fahrzeuge von Zuziehenden
* Fahrzeuge von Auswanderern
* Fahrzeuge zum Stationieren eingeführt

Auszug von der Eidgenössische Zollverwaltung EZV

gruss

Elk
Falke
Beiträge: 60
Registriert: 11 Mär 2006, 04:54
Wohnort: Bayern

Re: GT-Verkauf in die Schweiz

Beitrag von Falke »

Danke Dir für die ausführliche Antwort. Habe nämlich einen Interessenten aus der Schweiz.
Falke
3000 GT

Re: GT-Verkauf in die Schweiz

Beitrag von 3000 GT »

Ivo, ich wünsch dir viel Glück!
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